OLG Hamm v. 13.6.2024 – 10 W 3/23
Muss das Krankenhaus die Behandlungsakte herausgeben, wenn ein potentieller Erbe die Wirksamkeit eines während des Krankenhausaufenthaltes erstellten Testaments anzweifelt? Im konkreten Fall bejahte das OLG Hamm dies, da sich die Wirksamkeit nicht anders überprüfen lasse. Die ärztliche Schweigepflicht werde hier nicht verletzt. Von einem entgegen stehenden mutmaßlichen Willen des Erblassers könne nicht ausgegangen werden, da die Aufklärung von Zweifeln an der Testierfähigkeit im wohlverstandenen Interesse des Erblassers liege, so das Gericht.