DSGVO: Kein Schadensersatz bei nur hypothetischem Risiko

BGH v. 13.5.2025 – VI ZR 186/22

Ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung personenbezogener Daten durch einen unbefugten Dritten kann nicht zu einer Entschädigung gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO führen.