Arbeitsunfall durch Verschlucken beim Kaffeetrinken

LSG Sachsen-Anhalt v. 22.5.2025 – L 6 U 45/23

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt in Halle entschieden