LG Lübeck v. 6.3.2024 – 6 O 82/23
Wird ein Mietwagen beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das LG Lübeck verneinte kürzlich eine Ersatzpflicht des Mieters.