Keine Beschaffenheitsvereinbarung bei Wohnmobilkauf nach einem „Gebrauchtwagencheck“

AG Trier v. 22.3.2024 – 7 C 347/23

Nehmen die Vertragsparteien bei einem Gebrauchtwagenkauf im Vertragstext auf den Bericht eines „Gebrauchtwagenchecks“ Bezug und wird daneben die Gewährleistung ausgeschlossen, ist grundsätzlich nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend auszugehen, dass das Fahrzeug abgesehen von den im Bericht genannten Mängeln keine weiteren besitzt.