Forward-Darlehen: Fristlose Kündigung bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist unwirksam
LG Aachen 19.10.2017, 1 O 480/16 Die AGB-Klausel einer Bank, wonach diese das Darlehen bei (drohender) Vermögensverschlechterung (hier: Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers) außerordentlich fristlos kündigen...