Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Corona-Infektion

LAG Köln v. 13.12.2021 – 2 Sa 488/21

Allein die Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Corona-Virus bewirkt noch keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen. Erforderlich ist in jedem Fall die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.