Verkehrsrecht

Nach  einem Unfall im Straßenverkehr übernehmen wir für Sie  die gesamte Abwicklung der entstandenen Schäden, die Klärung der Haftungsfrage und die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Gerade bei der Beurteilung der Haftungsquote und der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche z.B. auf Erstattung einer Unkostenpauschale, der Kosten eines unabhängigen Sachverständigen, einer Nutzungsentschädigung / Mietwagenkosten, einer merkantilen Wertminderung, der Reparaturkosten (auch auf der Basis eines Gutachtens), der Verbringungskosten zum Zwecke der Lackierung, der Berechnung eines UPE-Aufschlages, auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden existiert eine zum Teil nur schwer überschaubare Rechtslage. Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite. Die bei uns anfallenden Kosten übernimmt entsprechend der erzielten Haftungsquote die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledigen wir ebenfalls gern für Sie.

Daneben vertreten wir Sie beim Erhalt eines Bußgeldbescheides (z. B. aufgrund überhöhter Geschwindigkeit) oder beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat vorgeworfen wird (z. B. Unfallflucht).

Teil des Verkehrsrechts ist weiterhin der sonstige Bereich „rund ums Auto“ wie z.B. Probleme beim Rücktritt vom einem Kaufvertrag über einen Pkw, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten, namentlich bei Mängeln an Gebrauchtwagen.