Vorlage von Original-Urkunden: Keine Berufung auf das Bankgeheimnis bei höher zu gewichtendem Interesse des Beweisführers

BGH v. 29.11.2023 – XII ZB 141/22

Ein Bankinstitut kann nicht unter Berufung auf das Bankgeheimnis gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Vorlage von Original-Urkunden verweigern, wenn im Einzelfall das Interesse des Beweisführers an ihrer Vorlage höher zu gewichten ist (hier: zum Beweis der Unechtheit der Urkunden).