“Einrichtungsbezogene Impfpflicht” kann nicht mittels Zwangsgeld durchgesetzt werden

OVG Lüneburg v. 22.6.2022 – 14 ME 258/22

Die einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht über eine Impfung gegen das Corona-Virus kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden, da dies einer (mittelbaren) Impfpflicht gleichkäme, für die keine rechtliche Grundlage besteht.