AG München v. 20.8.2021 – 275 C 17530/19
Das AG München hat die Klage gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten abgewiesen, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind.
AG München v. 20.8.2021 – 275 C 17530/19
Das AG München hat die Klage gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten abgewiesen, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind.