Zu spät am Gate: Airline muss Passagiere 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time nicht mehr mitnehmen

AG München v. 20.8.2021 – 275 C 17530/19

Das AG München hat die Klage gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten abgewiesen, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind.