Gilt die Unsinnigkeit eines “Dauerrot”-Gebotes für alle Verkehrsteilnehmer?

OLG Hamburg v. 11.9.2023 – 5 ORbs 25/23

Zeigt eine Wechsellichtzeichenanlage aufgrund einer technischen Funktionsstörung dauerhaft Rot, so ist der darin liegende Verwaltungsakt nichtig i.S.d. § 44 VwVfG, weil die Dauer des gezeigten Rotlichts in diesem Fall nicht mehr auf dem vom menschlichen Willen getragenen Schaltplan – der Programmierung durch die Verkehrsbehörde – beruht und sich die Unsinnigkeit eines “Dauerrot”-Gebotes ohne weiteres aufdrängt. Diese Rechtsprechung findet nicht nur auf Kraftfahrer Anwendung, sondern auf alle Verkehrsteilnehmer, für die das Lichtzeichen im konkreten Fall Geltung beansprucht.