Steuerrecht

Auf dem Gebiet des Steuerrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung sowohl gegenüber den Finanzbehörden als auch vor den Finanzgerichten. Das umfasst insbesondere :

  • die Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich der Auswertungen (BWA, GuV)
  • die Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Jahreserklärungen
  • den Jahresabschluss (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Einnahmenüberschußrechnung)
  • Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
  • Lohnbuchhaltung einschließlich der Anmeldungen bei den Trägern der Sozialversicherung und den Finanzämtern
  • Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern sowie im Prozeß vor dem Finanzgericht und ggf. dem Bundesfinanzhof
  • Beistand bei Betriebsprüfungen
  • Bewertung und Beratung in komplexen steuerrechtlichen Situationen, beispielsweise steuerliche Auswirkungen der Anschaffung oder Veräußerung von Betriebs- und Privatvermögen (insbesondere Grundstücke, Beteiligungen an Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens)
  • Vorbereitung von Selbstanzeigen