Auf dem Gebiet des Steuerrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung sowohl gegenüber den Finanzbehörden als auch vor den Finanzgerichten. Das umfasst insbesondere :
- die Erstellung der Finanzbuchhaltung einschließlich der Auswertungen (BWA, GuV)
- die Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Jahreserklärungen
- den Jahresabschluss (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Einnahmenüberschußrechnung)
- Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer
- Lohnbuchhaltung einschließlich der Anmeldungen bei den Trägern der Sozialversicherung und den Finanzämtern
- Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern sowie im Prozeß vor dem Finanzgericht und ggf. dem Bundesfinanzhof
- Beistand bei Betriebsprüfungen
- Bewertung und Beratung in komplexen steuerrechtlichen Situationen, beispielsweise steuerliche Auswirkungen der Anschaffung oder Veräußerung von Betriebs- und Privatvermögen (insbesondere Grundstücke, Beteiligungen an Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens)
- Vorbereitung von Selbstanzeigen