Keine wirksame Zustellung eines Scheidungsantrags aus Kanada per WhatsApp

OLG Frankfurt a.M. v. 22.11.2021 – 28 VA 1/21

Die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraus. Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen.