Herstellungsanspruch des Ersatzpflichtigen nach Fristsetzung durch den Schadensersatzgläubiger

BGH v. 23.9.2021 – IX ZR 118/20

Hat der Schadensersatzgläubiger dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung gesetzt, dass er die Herstellung nach Ablauf der Frist ablehne, und ist die Frist fruchtlos abgelaufen, kann der Herstellungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.