Steuerliche Berücksichtigung von Kosten der Haustierbetreuung

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustiers kann als haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne § 35a II 1 EStG begünstigt sein. (BFH Urteil vom 03.09.2015 – VI R 13/15)

Der BFH hat entgegen dem BMF-Schreiben vom 10.01.2014 (Anwendungserlaß zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen oder Dienstleistungen) entschieden, daß auch die Kosten der Betreuung einer Hauskatze z.B. während urlausbedingter Abwesenheit als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich begünstigt sein können. Das dürfte wohl auch gelten, wenn der Steuerpflichtige einen Hund während seines Urlaubs in der Tierpension unterbringt.
Auf Antrag ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer um 20%, höchstens jedoch 4.000 € derartiger Aufwendungen.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist u.a., daß der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters erfolgt ist. Eine Barzahlung wäre nicht ausreichend!