Steuerfreiheit des Gewinns aus dem Verkauf von Xetra-Gold Inhaberverschreibungen

Xetra-Gold ist ein börsenfähiges Wertpapier in Form einer nennwertlosen, in ihrer Laufzeit unbefristeten Inhaberschuldverschreibung. Sie gewährt dem Inhaber das Recht auf Auslieferung einer bestimmten Menge Gold und ist jederzeit durch Gold gedeckt.
Der BFH hat in zwei Entscheidungen vom 12.05.2016 (DStR 2015, 2007) gegen die Auffassung des BMF entschieden, daß die Xetra-Gold Schuldverschreibungen keine sonstigen Kapitalforderungen darstellen und somit kein Veräußerungsgewinn im Sinne § 20 I Nr. 7 EStG vorliegt. Soweit die Jahresfrist des § 23 I S. 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) zwischen Anschaffung und Veräußerung bzw. Einlösung eingehalten wurde, muß der dabei erzielte Gewinn nicht versteuert werden. Wegen der teilweise erheblichen Schwankungen des Goldpreises kann die Steuerersparnis erheblich sein.
Im Fall eines Veräußerungsverlustes ist zu beachten, daß dieser nur mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden darf. (§ 23 III S. 7 EStG) Eine Verrechnung mit Einkünften z.B. aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung ist daher nicht möglich.
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die hier beschriebene Besteuerungslücke doch noch schließt.