Sturz im Homeoffice kein Arbeitsunfall

LSG NRW v. 9.11.2020 – L 17 U 487/19

Der von einem Gebietsverkaufsleiter zu Beginn seiner Tätigkeit im Homeoffice zurückgelegte Weg von den Wohn- zu den Büroräumen ist weder als Weg zur Arbeit noch als Betriebsweg gesetzlich unfallversichert.