Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags

BGH v. 6.5.2021 – III ZR 169/20

Der Kunde einer Partnervermittlungsagentur verliert sein Widerrufsrecht nicht dadurch, dass die Agentur die geschuldete Anzahl von Partnervorschlägen zusammenstellt, ohne sie dem Kunden bereits überlassen zu haben, auch wenn allein dies in den AGB als “Hauptleistung” bestimmt ist. Zudem ist der Wertersatzanspruch der Partnervermittlungsagentur nach dem Widerruf, von Ausnahmen abgesehen, zeitanteilig zu berechnen.