Bremsen in der Autowaschstraße kann teuer werden

OLG Zweibrücken v. 27.1.2021 – 1 U 63/19

Sowohl das zögerliche Ausfahren aus einer Autowaschstraße als auch das Abbremsen eines Fahrzeugs darin können zu einer Haftung für dadurch entstehenden Schäden an den Fahrzeugen führen. Bremst ein Fahrer sein Fahrzeug in der Waschstraße ab, weil er befürchtet, mit einem vor ihm stehenden anderen Fahrzeug zu kollidieren, dessen Fahrer verzögert aus der Waschstraße ausfährt, haften beide Beteiligte für entstehende Schäden.