Zahlung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn

BFH v. 13.8.2020 – VI R 1/17

Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers.