VG Mainz v. 13.10.2020 – 4 L 587/20.MZ
Ein Polizeibeamter auf Probe kann nach Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdächtigen schon vor Ablauf der regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
VG Mainz v. 13.10.2020 – 4 L 587/20.MZ
Ein Polizeibeamter auf Probe kann nach Tritten gegen einen am Boden liegenden und fixierten Tatverdächtigen schon vor Ablauf der regulären Probezeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.