Erneut Klage gegen Betriebsschließungsversicherung weitgehend erfolgreich

LG München I v. 22.10.2020 – 12 O 5868/20

Das LG München I hat einer weiteren Klage gegen eine Versicherung auf Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 430.000 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung eines Gasthauses weitgehend stattgegeben.