Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten

BGH v. 18.9.2020 – V ZR 8/19

Ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, ist dem Eigentümer nicht abhandengekommen i.S.v. § 935 BGB. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird.