Bundesregierung beschließt beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 die vom BJMV vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.