Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft durch den Arbeitgeber

ArbG Düsseldorf v. 5.3.2020 – 9 Ca 6557/18

Das ArbG Düsseldorf sprach einem Arbeitnehmer einen DSGVO-Schadensersatzanspruch iHv. 5.000,- EUR gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zu, da dieser ihm keine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt hatte.