Verspätete Lohnzahlung: Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld

LAG Düsseldorf v. 27.4.2020 – 12 Sa 716/19

Verursacht der Arbeitgeber durch verspätete Lohnzahlung schuldhaft eine geringere Elterngeldauszahlung an den Arbeitnehmer, ist er dem Arbeitnehmer ggü. zur Erstattung des Differenzbetrags verpflichtet.