Zum Vorliegen des Tarifmerkmals “große Station” i.S.d. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

BAG v. 13.5.2020 – 4 AZR 173/19

Eine “große Station” i.S.d. Tätigkeitsmerkmals des TVöD/VKA liegt regelmäßig vor, wenn der Stationsleitung mehr als zwölf Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind; nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann bei einer solchen Anzahl unterstellter Beschäftigter das Tarifmerkmal “große Station” verneint werden. Umgekehrt leitet eine Stationsleitung bei einer geringeren Anzahl unterstellter Vollzeitbeschäftigter regelmäßig keine “große Station”, wobei Ausnahmen in Betracht kommen, wenn sich die Station ihrer Struktur nach aus anderen Gründen als “groß” im Tarifsinn darstellt.