Trinkgeldempfehlungen von Reiseveranstaltern in Form einer Widerspruchslösung sind unwirksam

OLG Koblenz v. 14.6.2019 – 2 U 1260/17

Klauseln in einem Reisevertrag, die von dem Buchungskonto des Verbrauchers eine Trinkgeldpauschale abbuchen, solange dieser der Abbuchung nicht widerspricht, ist als sog. “Opt-out”-Lösung nicht mit einer richtlinienkonformen Auslegung des Verbots gem. §312a Abs. 3 Satz 2 BGB vereinbar und verstößt gegen das allgemeine Umgehungsverbot gem. §312k Abs. 1 BGB.