Unzulässige Abschalteinrichtung: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet

OLG Karlsruhe v. 18.7.2019 – 17 U 160/18 u.a.

Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Skoda Octavia Combi, 2,0 l TDI mit unzulässiger Abschaltvorrichtung (Motor EA189) wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet. Der Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Motortyp, der in außergewöhnlich hoher Zahl von Fahrzeugen verbaut wird, die Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in den Volkswagenkonzern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Genehmigungsverfahrens sowie die in Kauf genommenen erheblichen Folgen für die Käufer in Form der drohenden Stilllegung der erworbenen Fahrzeuge bedingen die Sittenwidrigkeit.