Unsachgemäße Lagerung einer Waffe kann zu Schadensersatz führen

OLG Braunschweig v. 29.5.2019 – 11 U1/19

Auch in einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis ist die Stadt stets verpflichtet, die in Obhut genommene Sache (hier: eine Sportpistole) gegen Zerstörung, Beschädigung und Verlust zu schützen. Vom Inhaber einer Waffenkammer kann in der Regel erwartet werden, dass er weiß, wie eine Waffe zu lagern ist.