Explosion im Recyclingunternehmen: Keine verschuldensunabhängige Haftung bei Detonation einer Weltkriegsbombe

BGH v. 5.7.2019 – V ZR 96/18 u.a.

Der Betreiber eines Recyclingunternehmens und der Eigentümer des Betriebsgrundstücks haften nicht verschuldensunabhängig, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert und dadurch die Nachbarhäuser beschädigt werden.