Fristlose Kündigung eines Pförtners der Polizei wirksam

LAG Düsseldorf v. 28.6.2019 – 6 Sa 994/18

Besteht ein dringender Tatverdacht, dass der Pförtner einer Polizeistation einen gefundenen Geldschein entgegen nahm, diesen jedoch nicht ordnungsgemäß vermerkte und damit eine Unterschlagung beging, ist die fristlose Verdachtskündigung auch in Ansehung einer langen Beschäftigungsdauer gerechtfertigt.