AG Frankfurt a.M. 4.7.2018, 29 C 404/18 (40)
Eine kreuzfahrttypische Lage und Ausstattung der Passagierkabinen auf einem Kreuzfahrtschiff stellt keinen Reisemangel dar. Ist im Katalog angegeben, dass die Kabinen zum Großteil auf den oberen Decks gelegen sind, so muss der Reisende damit rechnen, dass sich gerade dort üblicherweise Promenadendecks befinden und die Sicht zeitweise durch flanierende Passagiere versperrt ist.