Unangemessene Preisklauseln für Basiskonto

OLG Frankfurt a.M. v. 27.2.2019 – 19 U 104/18

Ein Grundpreis von 8,99 € mtl. für ein Basiskontos sowie Kosten von 1,50 € für eine beleghafte Überweisung in dessen Rahmen sind unangemessen hoch und damit unwirksam. Basiskonten müssen zwar nicht das günstigste Kontomodell eines Kreditinstituts sein, die Preise sollen aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln.