Starke Durchfallerkrankung verhindert Reiseantritt; Reiserücktrittversicherung muss zahlen

OLG Celle v. 3.12.2018 – 8 U 165/18

Ist durch das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik  der Antritt einer Flugreise unzumutbar, liegt ein Versicherungsfall einer Reiserücktrittsversicherung vor. Dabei kommt es auf die Zumutbarkeit des Reiseantritts an, nicht auf dessen technische Durchführbarkeit.