Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen

OLG Braunschweig 11.2.2018, 11 U 74/17

Kann der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, steht aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen können, so reicht dies für eine Einstandspflicht der Versicherung aus. Infolgedessen muss eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen.