Schimmelpilz? Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im Errichtungszeitpunkt der Wohnung üblichen Bauzustands

BGH v. 5.12.2018, VIII ZR 271/17 u.a.

Wärmebrücken in den Außenwänden sind nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. Das den Mietern zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung abzuverlangende Lüftungsverhalten – etwa zweimal täglich 15 Minuten – ist zumutbar.