Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässig

BGH v. 7.12.2018, V ZR 273/17

Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.