BGH 19.7.2018, VII ZR 251/17
Den Betreiber einer Waschstraße trifft die Pflicht, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren, damit es zu keinem Fehlverhalten kommt, welches Schäden an Fahrzeugen verursacht.