Vermieter muss Markise wieder anbringen

AG Nürnberg 25.8.2017, 29 C 4898/15

Ein Mieter kann einen Anspruch darauf haben, dass ein Vermieter, der eine bei Vertragsabschluss vorhandene Markise zur Durchführung von Bauarbeiten entfernt hat, diese danach wieder anbringt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Markise Bestandteil des Mietvertrages war.