OLG Düsseldorf, 26.4.2018, I 4 U 15/18
Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind, nachdem es schlafen gelegt wurde, wieder unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer beim Toilettengang einen Wasserschaden verursacht.