WEG: Wieviel Lärm ist zumutbar?

AG München 4.5.2017, 281 C 17481/16

Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Frequenz, Lautstärke und die Zeiten der Lärmentfaltung nicht mehr im Zusammenhang mit einer adäquaten Wohnnutzung oder einer hinzunehmenden lebhaften Lebensäußerung von Kindern stehen.