Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs ist wirksam

LAG Hessen, 23.8.2017, 6 Sa 137/17

Eine fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen wird und dieses heimlich mit seinem Smartphone aufzeichnet, ist wirksam.