VW-Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss leisten OLG Düsseldorf 21.9.2017, I-4 U 87/17

Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäufers gegen die Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten. Die Rechtsschutzversicherung des Autokäufers ist insoweit zur Deckung verpflichtet