Verbrennungen eines Patienten durch Stromfluss bei der OP können zu Beweislastumkehr führen BGH 26.9.2017, VI ZR 529/16

Die Frage, ob die Verbrennungen eines Patienten sicher hätten vermieden werden können, wenn er ordnungsgemäß gelagert worden wäre, ist von erheblicher Bedeutung. Denn ist dies der Fall, verwirklicht sich in der Schädigung ein von der Behandlungsseite zu beherrschendes vermeidbares Risiko mit der Folge, dass nach den Grundsätzen des objektiv beherrschbaren Risikos eine Beweislastumkehr eintritt.