BFH Urteil vom 25.01.2017 Vorbehaltsnießbrauch schadet der steuerneutralen unentgeltlichen Übertragung eines Gewerbebetriebes

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat erhebliche Auswirkungen auf die Strukturierung der vorweggenommenen Erbfolge. Der Nießbrauchsvorbehalt stellte in der Vergangenheit ein zentrales Gestaltungsinstrument bei der Übertragung von Unternehmen auf die Nachfolgegeneration dar. Ein Gewerbetreibender kann seinen Betrieb nicht mehr steuerneutral an seinen Nachfolger übergeben, wenn er sich den Nießbrauch vorbehält und seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fortführt. Wird diese Änderung in der Rechtsprechung nicht beachtet, führt selbst die unentgeltliche Übergabe eines Gewerbebetriebs zur Aufdeckung stiller Reserven und damit je nach Einzelfall zu einem erheblichen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.