BGH 18.1.2017, VIII ZR 234/15 Ausschreibung eines Gebrauchtwagens mit internationaler Fahndungsausschreibung im Schengener Informationssystem begründet Rechtsmangel

Bereits die Eintragung eines Gebrauchtwagens in die Fahndungsliste aufgrund einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) ist als Rechtsmangel (§ 433 Abs. 1 S. 2, § 435 S. 1 BGB) anzusehen. Denn eine solche Eintragung ist für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen wird.