OLG Karlsruhe 23.1.2017, 1 U 146/14 Stadt muss für Einsatz umweltschädlichen Löschschaums durch Feuerwehr Schadensersatz zahlen

Ist die umweltgefährdende Eigenschaft des eingesetzten Löschschaums zum Zeitpunkt des Löscheinsatzes in Feuerwehrkreisen bekannt, muss auch der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr im konkreten Fall davon wissen. Ordnet er dennoch den Einsatz des umweltschädigenden (in diesem Fall PFOS-haltigen) Löschschaums in der konkreten Brandsituation an, so ist dies ermessensfehlerhaft.