Im Vorjahr produziertes Fahrzeug kann noch als Neufahrzeug gelten

OLG Hamm 16.8.2016, 28 U 140/15

Ein im Jahre 2011 produzierter Mercedes CL 500 kann vor Ablauf der Jahresfrist im Jahre 2012 noch als Neufahrzeug zu verkaufen sein. Ein Fahrzeug ist insoweit fabrikneu, wenn es aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird, wenn das verkaufte Fahrzeug keine durch längere Standzeiten bedingten Mängel aufweist, nach der Herstellung keine Beschädigungen eingetreten sind sowie wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen